Offenlegung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

Diese Erklärung enthält nachhaltigkeitsbezogene Angaben in Bezug auf KfW Capital GmbH & Co. KG („KfW Capital“), LEI: 875500P85PQLPODA6T92, in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gemäß Artikel 2 Nr. 1b) bzw. Artikel 2 Nr. 11 d) der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der SFDR durch technische Regulierungsstandards („RTS“).

KfW Capital hat eine Nachhaltigkeitsrichtlinie implementiert, die auf dieser Website veröffentlicht ist.

Ziel von KfW Capital ist es, bei Investitionsentscheidungen oder -empfehlungen sowohl finanzielle Performance als auch Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat KfW Capital einen Prozess implementiert, der darauf abzielt, Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen in Venture Capital („VC“)-Fonds systematisch zu bewerten, zu vermeiden oder abzumildern. Dieser Prozess wird bei allen Investitionsentscheidungen angewendet, bei denen KfW Capital auf eigene Rechnung handelt oder bei denen KfW Capital als Finanzportfolioverwalter agiert.

KfW Capital ist als Anlageberater und Anlagevermittler der Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) des Wachstumsfonds Deutschland bestellt. Der Wachstumsfonds Deutschland ist ein privatrechtlich organisierter Risikokapital-Dachfonds, der aus zwei parallelen Investmentfondsgesellschaften und von einer nach deutschem Recht zugelassenen KVG verwaltet wird. Die KVG ist der Produktanbieter für den Wachstumsfonds Deutschland und verantwortlich für die SFDR-spezifische Nachhaltigkeitsberichterstattung.

I. Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 SFDR)

Im Rahmen der Unternehmensführung überwachen und fördern die Geschäftsführer der KfW Capital die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die interne und externe Kommunikation, um ESG in allen Prozessen zu implementieren.

Auf operativer Ebene ist die Nachhaltigkeit durch folgende Struktur in die Prozesse und Strukturen von KfW Capital integriert:

  • Das Nachhaltigkeitsmanagement ist für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, -prozesse und -dokumentation verantwortlich. Zusätzlich überprüfen sie regelmäßig die Angemessenheit von Kriterien, Prozessen und Nachhaltigkeitswissen. Im Rahmen jeder Fondsprüfung werden ESG-Kriterien durch das Nachhaltigkeitsmanagement evaluiert. Die Nachhaltigkeitsbeauftrage von KfW Capital verfügt zudem über einen ständigen Sitz im Investment Commitee und stellt darüber sicher, dass die Nachhaltigkeitskriterien in den Investments berücksichtigt werden.
  • Neben dem Nachhaltigkeitsmanagement ist auch das Investmentmanagement und das Risikomanagement in die Prüfung der ESG-Kriterien involviert und für die angemessene Berücksichtigung der Themen auf Seiten des Fondsmanagements zuständig. Das Risikomanagement beaufsichtigt zudem die allgemeine Risikostrategie und erstellt ein risikoorientiertes ESG-Scoring für jede Investition.

Im Investmentprozess verwendet KfW Capital im Rahmen der Due Diligence bezüglich eigener Investments, Investments in Ausübung ihrer Funktion als Finanzportfolioverwalter und in ihrer Funktion als Anlageberater die folgenden Kriterien, um Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen:

  • Negativscreening und Mindestkriterien: KfW Capital wendet eine Ausschlussliste von Aktivitäten und Sektoren an. Die Ausschlussliste ist eine erweiterte Version der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe. KfW Capital verlangt zudem, dass VC-Fonds über eine qualifizierte Nachhaltigkeitsrichtlinie (oder Äquivalente) verfügen und die Offenlegungsanforderungen der SFDR erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird im Rahmen der ESG-Due Diligence dokumentiert.
  • ESG-Managementfähigkeiten: Die ESG-Due-Diligence von KfW Capital konzentriert sich auf die ESG-Managementfähigkeiten von VC-Fonds, d.h. darauf, ob VC-Fonds über eine ausreichende ESG-Strategie verfügen und entsprechende Prozesse richtig managen. Im Rahmen der ESG-Due-Diligence müssen die VC-Fonds einen standardisierten Fragebogen ausfüllen. Neben der Prüfung aller verfügbaren nachhaltigkeitsbezogenen Dokumente werden die Ergebnisse des ESG-Due-Diligence-Fragebogens in einem persönlichen Gespräch validiert und schriftlich dokumentiert.
  • ESG-Heatmap: Die ESG-Heatmap ermöglicht es KfW Capital und den VC-Fonds, materielle ESG-Kriterien für die jeweilige Investmentstrategie zu identifizieren und zu bewerten.
  • Aktionsplan: Sofern der VC-Fonds zum Zeitpunkt der Due Diligence noch nicht alle Anforderungen erfüllt, werden Auflagen erlassen, die wahlweise noch vor oder zeitnah nach Signing zu erfüllen sind.

KfW Capital überwacht und kontrolliert Nachhaltigkeitsrisiken bezüglich eigener Investments sowie Investments, die KfW Capital aufgrund ihrer Funktion als Finanzportfolioverwalter getätigt hat, wie folgt:

Neben regelmäßigem und bedarfsinduziertem Austausch werden nach Vertragsabschluss insbesondere die vereinbarten Auflagen und deren Umsetzung nachgehalten. Einmal jährlich erfolgt die Erhebung von ESG-Daten im Portfolio. Dabei wird sowohl die Ebene des Fondsmanagements, des VC-Fonds als auch die Ebene der Portfoliounternehmen betrachtet. Die Erkenntnisse aus dem Reporting werden zum internen Monitoring verwendet und fließen auch in die jährliche Aktualisierung des ESG-Risikoprofils ein.

Die Überwachung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investments, die infolge einer Anlageempfehlung durch KfW Capital als Anlageberater getätigt wurden, obliegt der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen (Artikel 4 SFDR)

Artikel 4 SFDR sieht einen Rahmen vor, um Transparenz über die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene zu schaffen. Dies gilt für KfW Capital sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer als auch hinsichtlich ihrer Eigenschaft als Finanzberater.

  • Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
    Finanzmarktteilnehmer müssen im Sinne einer „Comply or Explain“-Entscheidung transparent veröffentlichen, ob sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („PAI“) ihrer Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene berücksichtigen. KfW Capital hat sich, als Finanzmarktteilnehmer auf Basis einer sorgfältigen Abwägung dafür entschieden, derzeit keine PAI zu berücksichtigen (Artikel 4 Absatz 1 lit. b) SFDR) und legt die Gründe hierfür unter nachfolgender Nummer 3 dar. Diese Entscheidung wird KfW Capital regelmäßig, mindestens jährlich überprüfen.
  • Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
    Finanzberater müssen im Sinne einer „Comply or Explain“-Entscheidung transparent veröffentlichen, ob sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Beratung berücksichtigen. KfW Capital hat sich in seiner Eigenschaft als Finanzberater (Anlageberatung) auf Basis einer sorgfältigen Abwägung dafür entschieden, derzeit keine PAI bei der Anlageberatung zu berücksichtigen (Artikel 4 Absatz 5 lit. b) SFDR) und legt die Gründe hierfür unter nachfolgender Nummer 3 dar. Diese Entscheidung wird KfW Capital regelmäßig, mindestens jährlich überprüfen.
  • Begründung für die Nichtberücksichtigung von PAI als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater
    KfW Capital hat die Anforderungen des PAI-Regimes in Artikel 4 SFDR und den RTS (das „PAI-Regime“), sorgfältig geprüft und unterstützt die politischen Ziele des PAI-Regimes zur Verbesserung der Transparenz für Kunden, Investoren und den Markt.
    Trotzdem sieht KfW Capital die Einhaltung aller Berichtsanforderungen des PAI-Regimes derzeit sowohl als Finanzmarktteilnehmer als auch als Finanzberater noch nicht als möglich an. Insbesondere in der Assetklasse Venture Capital ist die Datenverfügbarkeit- und Qualität der in Anhang I Tabelle 1 der RTS vorgesehenen PAI-Indikatoren nach wie vor gering. Dies spiegelt sich konkret auch in den jährlichen ESG-Datenerhebungen bei VC-Fonds und ihren Portfoliounternehmen wider, bei denen eine vollständige und zuverlässige Erhebung der obligatorischen PAI-Indikatoren regelmäßig nicht möglich ist.
    Die zukünftigen Entwicklungen beobachtet KfW Capital kontinuierlich und wird die Entscheidung dahingehend sowohl als Finanzmarktteilnehmer als auch als Finanzberater spätestes im Jahr 2027 auf Basis der dann verfügbaren Datenlage erneut überprüfen.

III. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Artikel 5 SFDR)

KfW Capital hat eine Richtlinie zur Vergütungspolitik („Vergütungspolicy“) eingerichtet, die für alle Arbeitnehmenden des Unternehmens gilt. Sie schafft Transparenz über die Vergütungsstruktur von KfW Capital und richtet die Vergütungsinstrumente an der Geschäfts- und Risikostrategie aus. Die Vergütungspolicy legt einen einheitlichen Handlungsrahmen für das Leistungsmanagement und die Vergütungsgestaltung fest und sorgt für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Neben der Verankerung der Vergütungspolicy ist die Unterstützung der Arbeitgeberattraktivität ein weiteres Ziel, um Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Dies geschieht durch ein marktorientiertes Gesamtpaket aus Vergütungen und Nebenleistungen. Die Vergütung der Mitarbeitenden von KfW Capital besteht aus einer fixen und einer variablen Vergütung. Während die fixe Vergütung sich nach der einschlägigen Berufserfahrung, der organisatorischen Verantwortung und der ausgeübten Funktion des Arbeitnehmenden richtet, honoriert die variable Vergütung insbesondere den nachhaltigen Erfolg von KfW Capital.

Die Gewährung erfolgt zielbasiert und orientiert sich an finanziellen und nicht-finanziellen Zielen. Die Vergütungsstruktur ist bewusst so konzipiert, dass sie keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken setzt. Vereinzelt werden individuelle vergütungsrelevante Ziele zum Thema Nachhaltigkeit vereinbart, um intern die Weiterentwicklung und Integration von Nachhaltigkeit zu stärken. Außerdem wird die Geschlechtsneutralität der Vergütungsstruktur gewährleistet.

Datum der Erstveröffentlichung: Dezember 2021. Dieser Text wurde zuletzt im Juli 2026 angepasst.

Erläuterung der letzten Aktualisierungen:

  • Juli 2026: Überarbeitung des Abschnitt II (zu Art. 4 SFDR) sowie des Einleitungstextes hinsichtlich der jeweiligen Nicht-Berücksichtigung der PAI-Indikatoren als Finanzportfolioverwalter und Anlageberater
  • Juli 2025:
    • Unterscheidung zwischen der Funktion als Finanzportfolioverwalter und Anlageberater innerhalb des Investmentprozesses (Abschnitt I zu Art. 3 SFDR)
    • Aufnahme des ESG-Scorings (Abschnitt I zu Art. 3 SFDR)
    • Aufnahme des Abschnitts zur ESG-Datenerhebung im Rahmen des Monitorings (Abschnitt I zu Art. 3 SFDR)
    • Ergänzende Information zur Vergütungspolicy (Abschnitt III zu Art. 5 SFDR)

Bei Fragen können Sie sich gern unter melden.