Offenlegung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

Diese Erklärung enthält nachhaltigkeitsbezogene Angaben in Bezug auf die Rolle von KfW Capital GmbH & Co. KG („KfW Capital“), LEI: 875500P85PQLPODA6T92, in der Rolle als Finanzberater gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

KfW Capital hat eine Nachhaltigkeitsrichtlinie implementiert, die auf dieser Website veröffentlicht ist (Kurzfassung). Diese Nachhaltigkeitsrichtlinie konzentriert sich zum einen darauf, darzulegen wie KfW Capital als nachhaltiges Unternehmen sowie nachhaltiger Arbeitgeber agiert und zum anderen auf die Integration von Nachhaltigkeit in den Investitionsprozess.

Ziel von KfW Capital ist es, bei Investitionsentscheidungen sowohl finanzielle Performance als auch Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. Aus diesem Grund hat KfW Capital einen Prozess implementiert, der darauf abzielt, Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen in Venture Capital („VC“)-Fonds systematisch zu bewerten, zu vermeiden und abzumildern. Der Prozess wird bei nachfolgenden Mandaten angewendet, bei denen KfW Capital auf eigene Rechnung handelt:

KfW Capital ist als Anlageberater und Anlagevermittler für den Wachstumsfonds Deutschland bestellt. Der Wachstumsfonds Deutschland ist ein privatrechtlich organisierter Risikokapital-Dachfonds, der aus zwei parallelen Investmentfondsgesellschaften in der Rechtsform einer Investmentkommanditgesellschaft besteht und von einer nach deutschem Recht zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Diese Kapitalverwaltungsgesellschaft ist der Produktanbieter für den Wachstumsfonds Deutschland und verantwortlich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Verordnung (EU) 2019/2088.

I. Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 SFDR)

Im Rahmen der Unternehmensführung überwachen und fördern die Geschäftsführer der KfW Capital die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die interne und externe Kommunikation, um ESG in allen Prozessen zu implementieren.

Auf operativer Ebene ist die Nachhaltigkeit durch folgende Struktur in die Prozesse und Strukturen von KfWCapital integriert:

  • Nachhaltigkeitsmanager sind für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, -prozesse und -dokumentation verantwortlich. Zusätzlich überprüfen sie regelmäßig die Angemessenheit von Kriterien, Prozessen und Nachhaltigkeitswissen. Ein Nachhaltigkeitsmanager stellt des Weiteren sicher, dass die Nachhaltigkeitskriterien im Investment Committee berücksichtigt werden.
  • Investmentmanager sind verpflichtet, regelmäßig mit den Fondsmanagern zu ESG und Nachhaltigkeit in den Austausch zu treten.
  • Risikomanager beaufsichtigen die allgemeine Risikostrategie und erstellen risikoorientierte ESG-Bewertungen für jede Investition.

Auf Prozessebene werden im ESG-Prozess von KfW Capital die folgenden Kriterien verwendet, um Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen:

  • Due diligence:
    • Negativscreening und Mindestkriterien: KfW Capital wendet eine Ausschlussliste von Aktivitäten und Sektoren an. Die Ausschlussliste ist eine erweiterte Version der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe. KfW Capital verlangt zudem, dass VC-Fonds über eine qualifizierte ESG?oder Nachhaltigkeitsrichtlinie (oder Äquivalente) verfügen und die Offenlegungsanforderungen der SFDR erfüllen.
    • ESG-Managementfähigkeiten: Die ESG-Due-Diligence von KfW Capital konzentriert sich auf die ESG-Managementfähigkeiten von VC-Fonds, d.h. darauf, ob VC-Fonds über eine ausreichende ESG-Strategie verfügen und entsprechende Prozesse richtig managen. Im Rahmen der Prüfung müssen die VC-Fonds einen standardisierten Fragebogen ausfüllen, der helfen soll, ihren ESG-Status zu bestimmen. KfW Capital erhält so ein detailliertes Bild über die aktuellen Bemühungen des VC-Fonds, ESG-Kriterien in seine Investitionsprozesse und das Unternehmen zu integrieren. Neben der Prüfung aller verfügbaren nachhaltigkeitsbezogenen Dokumente werden die Ergebnisse des ESG-Due-Diligence-Fragebogens in einem persönlichen Gespräch validiert.
    • ESG-Heatmap: KfW Capital hat die "ESG Heatmap" entwickelt, die es KfW Capital und den VC?Fonds ermöglicht, wesentliche ESG-Kriterien auch auf der Ebene der Portfoliounternehmen zu identifizieren und zu bewerten. Basierend auf drei "Linsen" - der Art der Innovation, dem Stadium und dem Exit/Ende der Branche - zeigt die ESG Heatmap relevante ESG-Kriterien auf, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die finanzielle Lage und die Performance eines Start-ups und damit auch auf die des zugrunde liegenden Fonds auswirken könnten.
    • Aktionsplan: Bei Bedarf erwägt KfW Capital die Entwicklung individueller Aktionspläne zur Verbesserung der ESG-Fähigkeiten eines Fondsmanagers auf der Grundlage der im Fragebogen zu den ESG-Fähigkeiten und in einem persönlichen Gespräch ermittelten Schwächen und Stärken.
  • Überwachung und Kontrolle: KfW Capital wird jährlich ein standardisiertes Set von Indikatoren für wesentliche ESG-Kriterien abfragen und bewerten.

II. Keine Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitswirkungen (Artikel 4 SFDR)

Artikel 4 SFDR sieht einen Rahmen vor, um Transparenz über die wichtigsten negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die in den SFDR definierten Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen.

Die SFDR verlangt von KfW Capital eine „Comply or Explain“-Entscheidung, ob die wichtigsten negativen Auswirkungen („PAI“) in ihren Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. KfW Capital hat sich dafür entschieden, diese Regelung sowohl allgemein als auch in Bezug auf Fonds nicht zu berücksichtigen. KfW Capital wird ihre Entscheidung, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen nicht zu berücksichtigen, regelmäßig überprüfen.

KfW Capital hat die Anforderungen des PAI-Regimes in Artikel 4 SFDR und den Entwürfen des technischen Regulierungsstandards, der im April 2022 veröffentlicht wurden (das „PAI-Regime“), sorgfältig geprüft. KfW Capital unterstützt die politischen Ziele des PAI-Regimes, um die Transparenz für Kunden, Investoren und den Markt zu verbessern. Trotzdem sieht KfW Capital die Einhaltung aller Berichtsanforderung des PAI-Regimes derzeit noch kritisch. Aufgrund mangelnder frei verfügbarer Daten ist KfW Capital der Ansicht, dass Unternehmen und Marktdatenanbieter noch nicht bereit sind, alle für das PAI-Regime erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet der Entscheidung, Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht zu berücksichtigen, hat KfW Capital, wie oben zusammengefasst, ESG-bezogene Initiativen und Richtlinien umgesetzt.

Im Jahr 2023 wird KfW Capital ihren Berichtsrahmen für die Erfassung der wichtigsten ESG-Kriterien einführen und die Anwendung der PAI-Regelung zu gegebener Zeit erneut prüfen.

III. Vergütungsrichtlinie (Artikel 5 SFDR)

Die KfW Capital hat eine Vergütungsrichtlinie („Richtlinie“) aufgestellt. Die Richtlinie gilt für alle Beschäftigten der KfW Capital. Die Richtlinie wurde mit dem Ziel entwickelt, die Geschäftsstrategie, die Unternehmenswerte und die langfristigen Interessen der KfW Capital zu unterstützen. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören die Förderung einer angemessenen Risikokultur (auch im Hinblick auf den Umgang mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten) und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften.

Die Vergütung der Mitarbeiter ist in eine feste und eine variable Vergütung (kurz- und langfristig) aufgeteilt. Der Rahmen für das Leistungsmanagement und die Entlohnung ist so konzipiert, dass ein wirksames Risikomanagement durch nachfolgende Maßnahmen gefördert wird.

  • Sicherstellung, dass bei der Leistungsbeurteilung die Einhaltung der Anforderungen des Risikomanagements in vollem Umfang berücksichtigt werden. Hierbei werden alle relevanten Arten, aktueller und zukünftiger Risiken, einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken, abgedeckt.
  • Festlegung nachhaltigkeitsbezogener individueller Ziele für Führungskräfte und Nachhaltigkeitsmanager, um interne Prozesse zur Integration von ESG zu manifestieren

Datum der Veröffentlichung: Dezember 2021

Dieser Text wurde zuletzt im Januar 2023 aufgrund von redaktionellen Änderungen und Prozessaktualisierungen angepasst. Bei Fragen können Sie sich gern unter melden.